So lasse ich mich nicht von meinem Schuldner behandeln!  

Niemand möchte den Folgen von ärztlichem Pfusch ausgesetzt sein. Bei dieser Fall musste eine Dame sich nicht nur um die "Reparatur" des ärztlichen Fehlers kümmern sondern auch einen sehr langen Weg gehen, um eine finanzielle Entschädigung zu bekommen. Dabei musste sie viel Energie und Geduld aufwenden und zunächst auch noch Undank für ihre entgegenkommende Art ertragen.

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vor 9 Jahren: Misslungene Behandlung

Es gibt keine zuverlässigen Statistiken über die Zufriedenheit von Patienten bei zahnmedizinischen Behandlungen. Auch nicht über die Anzahl der Beanstandungen und Klagen. Die Geschichte von Frau S. (Namen geändert) hat sich aber so zugetragen. Sie nimmt ihren Beginn mit einer gründlich misslungenen Behandlung die zu schlecht sitzenden, störenden Implantaten geführt hat.

vor 6 Jahren: Klage und Urteil

Frau S. unterzog sich einer Nachbehandlung ihres Zahnarztes E. (Name geändert) die auch sehr schlecht verlief. Hieraufhin wurde ein Schlichtungsgesuch zwecks Rückerstattung des Honorars gestellt. Klagebewilligung wurde erteilt und Zahnarzt E. zur Rückzahlung des Honorars (inkl. Zinsen), sowie zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. Während des ganzen Prozesses (Schlichtung, Klageerhebung und eigentlicher Prozess) gab es übrigens seitens des Zahnarztes E. keinerlei Stellungnahmen, Rechtfertigungen oder sonstige Eingaben.

vor 6 Jahren: Entgegenkommen der Patientin

Aus den Prozess-unterlagen geht hervor, dass der Kunstfehler voll umfänglich nachgewiesen werden konnte. Obwohl die Haftung des Zahnarztes E. vom Gericht bejaht wurde und somit auch juristisch einklagbar war, hat Frau S. darauf verzichtet, weiteren Schadensersatz gerichtlich einzuklagen.

Um Zahnarzt E. weitere Gerichtskosten zu ersparen hat sie sich stattdessen mit ihm darauf verständigt, dass dieser 50% des Anspruches freiwillig an sie zahlt. Ihm wurde somit weitere Gerichtskosten erspart und 50% der Schadensersatz von Frau S. geschenkt. Dies nur gegen das Versprechen und das Ehrenwort von Zahnarzt E., rasch den vereinbarten Betrag zu zahlen.

vor 1 Jahr: Energische Aufforderung der Patientin

Ungeachtet seines Versprechens hat Zahnarzt E. dann aber nicht an Frau S. gezahlt. 10 Monate später wurde von ihrem Anwalt ein Ultimatum gestellt und ein Zweitprozess angedroht. Hierauf gab es weitere telefonische Zusagen seitens des Zahnarztes E. allesamt nicht eingehalten worden sind. Stattdessen wurde Frau immer wieder vertröstet und um Verständnis und

Hin und her gerissen zwischen

  • ihrer Enttäuschung über den Vertrauensbruch und die Undankbarkeit des Schuldners
  • ihrem Wunsch die leidige Geschichte nach nunmehr 8 Jahren endlich zu den Akten legen zu können und
  • ihrer Empörung darüber so respektlos behandelt zu werden

hat sich Frau S. entschieden in zeitlichen Abständen von 2-3 Monaten sehr höfliche, aber auch deutliche Aufforderungen an Zahnarzt E. zu verfassen. Hierbei hat sie in bemerkenswerter Weise zum Ausdruck gebracht, dass sie immer noch zwischen der Person und dem Verhalten ihres Schuldners zu unterscheiden weiß. Und dass sie an ihn appelliert, Verantwortung für die entstandene Situation zu übernehmen und zu seinen diversen Versprechungen einzulösen.

Leider wurden auch diese Brücken vom Schuldner ignoriert und nichts hat sich zum Besseren gewendet.


Reflektion:

Was hätte Frau S. anders machen können?

  • Eigentlich alles richtig gemacht: Sie war im Recht und hat dieses energisch erstritten. Sie hat somit ein klares Signal an den Schuldner gegeben. Sie hat das Momentum genutzt, und im Guten eine faire Lösung wurde mit dem Schuldner vereinbart. Sie hat umsichtig und energisch gehandelt.
  • Im Nachhinein wäre es aber sicher besser gewesen, die Vereinbarung über eine schriftliche Schuldanerkenntnis abzusichern und bei Zahlungsverzug zu betreiben.
  • Der Schuldner hatte sich über die Jahre immer mehr zur Gewohnheit gemacht, die Gläubigerin im Regen stehen zu lassen. Mit der Zeit hat sich
  • Als Gläubiger sollte ihre Geduld daher immer mit einem Verfallsdatum versehen sein.

vor 6 Monaten: Einlenken des Schuldners und Genugtuung

Nachdem Frau S. jeweils am Ende Ihrer Briefe angedroht jemanden Dritten mit der Eintreibung der Gelder zu beauftragen tat sie es schliesslich.

Zahnarzt E. wurde von uns aufgesucht und mit der Situation und den möglichen Konsequenzen konfrontiert. Eine Zahlungsvereinbarung wurde erwirkt und die Einhaltung der Zahlungen an Frau S. wird penibel überwacht.

Die erste Zahlung wurde vom Schuldner 3 Monate nach Erteilung des Mandates an uns geleistet

Machen Sie es ihrem Schuldner nicht zu leicht

Geldforderungen müssen so rasch es geht realisiert werden sonst häufen sich die Probleme